Datenschutz-Audit
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt u.a. vom
- die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und
insbesondere
- die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zu
überwachen.
Datenschutzbeauftragter sollte Bestandsaufnahme vornehmen
- im Sinne einer Risikoanalyse
- zur Erstellung eines Datenschutz-Managementsystems
ein Datenschutz-Audit
kann aber auch im Sinne eines Gütesiegels zertifiziert werden
Gutachten zum Datenschutz-Audit
Wie geht es weiter?
siehe Beitrag: Datenschutzaudit- Quo Vadis? (Mitautor
Harald Eul)
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf ein Datenschutz-Audit vor!
unverbindliche Information durch:
Harald
Eul Consulting GmbH
Datenschutz + Datensicherheit
50321 Brühl, Auf
der Höhe 34
Sitz: Brühl
- Amtsgericht Köln HRB 80593
- USt-IdNr. DE 293519281
Geschäftsführer:
Harald Eul, Petra Eul-Löh
Tel.
02232/200 879 Fax 02232/200 884
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