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MyDatenschutzAudit

Datenschutz-Audit

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt u.a. vom 

    Datenschutzbeauftragten

  • die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und insbesondere
  • die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen.

Datenschutzbeauftragter sollte Bestandsaufnahme vornehmen

  • im Sinne einer Risikoanalyse 
  • zur Erstellung eines Datenschutz-Managementsystems 

ein Datenschutz-Audit 

kann aber auch im Sinne eines Gütesiegels zertifiziert werden 

Gutachten zum Datenschutz-Audit 

Wie geht es weiter?

siehe Beitrag: Datenschutzaudit- Quo Vadis? (Mitautor Harald Eul)

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf ein Datenschutz-Audit vor!

unverbindliche Information durch:

Datenschutz-HEC Harald Eul Consulting GmbH
Datenschutz + Datensicherheit
50321 Brühl, Auf der Höhe 34

Sitz: Brühl - Amtsgericht Köln HRB 80593 -   USt-IdNr. DE 293519281

 Geschäftsführer: Harald Eul, Petra Eul-Löh  

Tel. 02232/200 879   Fax 02232/200 884

      E-Mail: H.Eul@HE-C.de